Wie jede Rechtsordnung ist auch das internationale Recht dem Faktor Zeit und der aus bestimmten Ereignissen resultierenden Veränderung geistiger Vorstellungen ausgesetzt. Diese Veränderung ist bereits Bestandteil der verschiedenen Rechtsquellen. So ist etwa dem Völkergewohnheitsrecht eine zeitliche Dimension immanent. Die Auslegung von internationalem Recht unterliegt ebenso zeitlichen Determinanten wie der dynamischen Auslegung von Verträgen oder deren Veränderung durch nachfolgende Übung. Zudem erschließt das internationale Recht stets neue Bereiche.
Der Querschnittsansatz der Tagung zielt darauf ab, das Thema Zeit und internationales Recht in verschiedenen Zusammenhängen neu zu beleuchten. Alte und neue Problemlagen sollen so einem (neuartigen) Lösungsansatz zugeführt werden. Fragen können dabei sein: Wie ist der Einfluss späterer Übereinkommen oder einer späteren Praxis auf völkerrechtliche Verträge? Können, müssen oder sollten neue Rechtsinstitute bei der Auslegung völkerrechtlicher Verträge oder des Völkergewohnheitsrechts berücksichtigt werden? Wie haben sich völkerrechtliche und international-privatrechtliche Grundsätze oder Rechtsregime im Laufe der Zeit verändert? Welche Ideen gingen verloren, wurden neu entwickelt oder gar wieder zum Leben erweckt? Ist eine engere transnationale Verflechtung angesichts globalisierungskritischer Strömungen und der Rückbesinnung auf den Nationalstaat weiterhin ein gangbarer und wünschenswerter Weg? Wie steht es mit dem Konzept der Rückwirkung? Ein weiterer Aspekt ist zudem, wie sich die Lehre des internationalen Rechts im Laufe der Zeit verändert (hat).
Die Veranstaltung soll Nachwuchswissenschaftler/-innen und etablierten Wissenschaftler/-innen ein Forum zum Dialog bieten. Die Beiträge der Nachwuchswissenschaftler/-innen werden von etablierten Wissenschaftler/-innen kommentiert.
Das Tagungsprogramm samt Informationen über die Referentinnen und Referenten finden Sie hier für den Freitag und Samstag.
Zudem können Sie das Tagungsheft hier als PDF-Datei herunterladen.